Glossary entry

French term or phrase:

personne qualifiée

German translation:

qualifizierte Person

Added to glossary by Helga Lemiere
Nov 8, 2010 09:02
13 yrs ago
French term

personne qualifiée

French to German Law/Patents Law: Patents, Trademarks, Copyright Conseil en propriété industrielle
Conseil en propriété industrielle ou ***personne qualifiée***

Dieser Titel steht im Briefkopf. Nicht sehr elegant m.M. nach. Wie würdet Ihre diesen hier übersetzen?

Sachverständiger?

Discussion

Doris Wolf Nov 8, 2010:
@ W Schoeniger Danke, für den wertvollen Hinweis, den ich gern entgegennehme.
Schtroumpf Nov 8, 2010:
@ Doris Schau mal ins IATE oder andere Quellen unter "conseil en propriété industrielle". Das ist schlicht der feststehende Begriff des Patentanwalts.
Schtroumpf Nov 8, 2010:
!!!!!!! Hey, was ist hier los? Die "personne qualifiée" ist bestimmt kein missglückter Briefkopf wie vermutet. Solche Kanzleien wissen hoffentlich genau, was ihr eigenes Metier ist.

Der Begriff der personne qualifiée ist im Art. R421 des Code de la propriété intellectuelle definiert! Daran lässt sich wohl nicht mehr rütteln...
http://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do;jsessionid=76D96...
Helga Lemiere (asker) Nov 8, 2010:
Es geht um eine Patentanwaltschaft, eben mehrere Personen (associés).
Wie angegeben sind in dem Briefkopf alle Mitarbeiter mit einem Symbol vor dem jeweiligen Namen aufgelistet, weiter unten findet man das Symbol wieder und da steht eben: Conseil en propriété industrielle ou personne qualifiée. Mehr Kontext habe ich nicht.
Doris Wolf Nov 8, 2010:
conseil / conseiller Ich verstehe nicht ganz, worauf sich "conseil en propriété industriel" bezieht. Falls das auch eine Funktionsbezeichnung für die betreffende Person ist ("ou"), müsste es dann nicht "conseiller" heißen? Zu "personne qualifiée" fällt mir "Berechtigter" ein, allerdings ist nicht klar, wozu die Person berechtigt ist. Zur Mitbestimmung?
Helga Lemiere (asker) Nov 8, 2010:
an Rolf Du hast ja Recht, nur klingt qualifizierte Person in einem Briefkopf, neben Patentanwalt und Europäischer Patentvertreter nicht sehr 'gut'. Was denkst Du, jetzt mal abgesehen, dass Dein Vorschlag ja die richtige Übersetzung ist!
Ruth Wöhlk Nov 8, 2010:
Ich bin auch für Sachverständiger, das ist genauso "ungenau" wie der fr. Begriff
Artur Heinrich Nov 8, 2010:
Warum nicht... Sachverständiger klingt auf DE zumal weitaus besser als das FR-Original.
Helga Lemiere (asker) Nov 8, 2010:
.... Im Briefkopf sind alle Mitarbeiter namentlich angegeben, vor den Namen steht ein Symbol und unter den Namen findet man das Symbol wieder und daneben jeweils der Titel: Patentanwalt, Europäischer Patentvertreter, Jurist.

Proposed translations

+2
12 mins
Selected

qualifizierte Person

2000 Patentanwaltsprüfung
2001 Zulassung als Deutscher Patentanwalt und als Vertreter vor dem Europäischen Markenamt (HABM) in Alicante
2001 Zulassung als European Patent Attorney
2002 Als **qualifizierte Person** beim Französischen Patentamt (INPI) registriert
http://www.rs-patent.de/rings_cv.html



--------------------------------------------------
Note added at 15 Min. (2010-11-08 09:18:35 GMT)
--------------------------------------------------

2) Juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit müssen mindestens eine natürliche Person benennen, die die nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (**qualifizierte Person**). Die **qualifizierte** Person muss in allen Angelegenheiten, die Rechtsdienstleistungen des Unternehmens betreffen, weisungsunabhängig und weisungsbefugt sowie zur Vertretung nach außen berechtigt sein.
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=160



--------------------------------------------------
Note added at 20 Min. (2010-11-08 09:23:05 GMT)
--------------------------------------------------

Kombination aus Theorie und Praxisbezogenheit --> „Modell der Lehre“
Training on the job nicht nach trial and error, sondern betreut durch eine **qualifizierte Person**
http://www.vpp-patent.de/Bezirksgruppe-Mitte/VPPAusbildung20...



--------------------------------------------------
Note added at 23 Min. (2010-11-08 09:26:34 GMT)
--------------------------------------------------

Die Arzneimittelhersteller sind im Rahmen der Pharmakovigilanz insbesondere verpflichtet, über eine in der Gemeinschaft ansässige, für die Pharmakovigilanz verantwortliche und entsprechend **qualifizierte Person** zu verfügen, eine Pharmakovigilanz-Stammdokumentation zu führen und diese auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
http://www.cep.eu/fileadmin/user_upload/Kurzanalysen/Pharmak...

Peer comment(s):

agree Schtroumpf
1 hr
agree Alfred Satter
1 hr
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vom Kunden bestätigt! Vielen Dank"
49 mins

Experte

in diesem Zusammenhang; Sachverständiger für Gerichtsangelegenheiten
Something went wrong...
Term search
  • All of ProZ.com
  • Term search
  • Jobs
  • Forums
  • Multiple search